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Deckungsfähigkeit

14. Juni
1 Min. Lesezeit

Die Deckungsfähigkeit ist die Möglichkeit, Haushaltsmittel von einem Haushaltsposten auf einen anderen zu übertragen. Sie stellt eine Ausnahme vom Grundsatz dar, dass Mittel nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden dürfen. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 33)


Beispiel: Werden für Büromaterial weniger Mittel benötigt als geplant, können diese bei bestehender Deckungsfähigkeit zur Finanzierung höherer Ausgaben für IT-Ausstattung verwendet werden.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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