Deckung
- Andreas Armster

- 14. Juni
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Deckung bezeichnet die Bereitstellung ausreichender Mittel zur Erfüllung einer finanziellen Verpflichtung oder zur Absicherung von Geldwerten und Zahlungen. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 33)
Beispiel: Wenn auf einem Bankkonto genügend Guthaben vorhanden ist, um einen ausgestellten Scheck einzulösen, spricht man von ausreichender Deckung.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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