Datenzugriff
- Andreas Armster

- 6. Juli
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Datenzugriff ist das Recht der Finanzbehörde, im Rahmen einer Außenprüfung auf steuerlich relevante digitale Unterlagen und Daten eines Unternehmens zuzugreifen und diese auszuwerten. (vgl. Puke 2023, S. 76)
Beispiel: Bei einer Betriebsprüfung verlangt das Finanzamt die digitalen Buchhaltungsdaten eines Unternehmens, um sie mit Prüfsoftware auszuwerten.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag



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