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Datenschutz

3. Sept.
1 Min. Lesezeit

Der Datenschutz bezeichnet den Schutz personenbezogener Daten bei ihrer Verarbeitung durch Dritte. In Deutschland regelt insbesondere die DSGVO, wie mit solchen Daten umzugehen ist. Dazu gehören z. B. Einwilligungspflichten, das Recht auf Auskunft und Widerspruch sowie Vorschriften zur Speicherung von Daten. (vgl. Schneck 2018, S. 227 ff.)


Beispiel: Ein Online-Shop speichert den Namen und die Adresse eines Kunden für eine Bestellung. Der Kunde kann Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten über ihn gespeichert sind.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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