Darlehensvertrag
- Andreas Armster

- 1. Okt.
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Ein Darlehensvertrag ist ein Vertrag, bei dem der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer einen bestimmten Geldbetrag zur Verfügung stellt. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich im Gegenzug, den Betrag bei Fälligkeit zurückzuzahlen und – sofern vereinbart – Zinsen zu zahlen. Zinsen sind typisch, aber nicht zwingend; ein Darlehen kann auch unentgeltlich sein (z. B. unter Freunden oder Verwandten). (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 320 ff.)
Beispiel: Eine Bank leiht A 20.000 € für den Kauf eines Autos. A verpflichtet sich, das Darlehen in monatlichen Raten über fünf Jahre zurückzuzahlen und dafür 4 % Zinsen pro Jahr zu zahlen. Die Bank stellt das Geld sofort zur Verfügung, A zahlt es inklusive Zinsen nach und nach zurück.
Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


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