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Corpus Juris Civilis

Corpus Juris Civilis ist die bedeutende römische Gesetzessammlung des Kaisers Justinian von 533 n. Chr., die das römische Recht systematisierte. Sie regelte u. a. Eigentum und Besitz, wobei der ursprüngliche Eigentümer grundsätzlich sein Eigentum behält und der Erwerber nur Ersatzansprüche gegen den Dieb hat. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 12 f.)


Beispiel: Wird jemandem eine Sache gestohlen, bleibt der ursprüngliche Eigentümer nach den Regeln des Corpus Juris Civilis Eigentümer. Der Dieb haftet für den Schaden, und ein gutgläubiger Erwerber erwirbt die gestohlene Sache nicht automatisch.


Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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