Collar
Ein Collar ist eine Vereinbarung, bei der für einen Zinssatz gleichzeitig eine Zinsobergrenze (Cap) und eine Zinsuntergrenze (Floor) festgelegt werden. Dadurch wird der Zinssatz nach oben und unten begrenzt. (vgl. Schneck 2018, S. 187 ff.)
Beispiel: Ein Unternehmen wie Volkswagen nimmt einen Kredit mit variablem Zinssatz auf. Es vereinbart einen Collar mit maximal 6 % (Cap) und mindestens 3 % (Floor). Steigt der Marktzins auf 8 %, zahlt VW höchstens 6 %. Fällt er auf 1 %, zahlt VW trotzdem mindestens 3 %.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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