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Clearing

2. Sept.
1 Min. Lesezeit

Clearing bezeichnet den bewussten Ausgleich von Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen Banken oder Marktteilnehmern. Ein Clearing-House übernimmt dabei insbesondere die Verrechnung und Abwicklung von Geschäften und teilweise auch deren Besicherung. (vgl. Schneck 2018, S. 187 ff.)


Beispiel: Bank A hat gegenüber Bank B eine Forderung von 100.000 €, während Bank B gegenüber Bank A 70.000 € schuldet. Beim Clearing werden die Beträge verrechnet, sodass nur noch die Differenz von 30.000 € von Bank B an Bank A gezahlt werden muss.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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