Chief Executive Officer
Der Chief Executive Officer (CEO) ist die englische Bezeichnung für den Vorsitzenden der Geschäftsleitung bzw. den Vorstandsvorsitzenden eines Unternehmens. Im deutschsprachigen Raum hat die Bezeichnung keine eigene rechtliche Bedeutung. (vgl. Schneck 2018, S. 187 ff.)
Beispiel: Bei einem deutschen Unternehmen kann der Vorstandsvorsitzende als CEO bezeichnet werden. Er leitet die Geschäftsführung und trägt die Verantwortung für die Unternehmensleitung.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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