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Ceiling-Klausel

28. Feb.
1 Min. Lesezeit

Die Ceiling-Klausel ist eine Regelung innerhalb einer Preisgleitklausel, die eine Obergrenze für den maximal zulässigen Preis festlegt. Auch wenn die zugrunde liegenden Kostenwerte oder Indexwerte stark steigen, darf der angepasste Preis diesen vereinbarten Höchstbetrag nicht überschreiten. (vgl. Pechtl 2014, S. 133)


Beispiel: In einem Liefervertrag beträgt der Basispreis 100 € pro Einheit. Eine Preisgleitklausel erlaubt Preisanpassungen entsprechend der Entwicklung eines Rohstoffindex. Gleichzeitig ist eine Ceiling-Klausel vereinbart, nach der der Preis maximal um 15 % steigen darf. Selbst wenn der Index eine rechnerische Preiserhöhung auf 125 € rechtfertigen würde, darf der tatsächliche Preis höchstens 115 € betragen.


Pechtl, H. (2014): Preispolitik. Behavioral Pricing und Preissysteme. 2. Auflage. Konstanz/München: UVK/Lucius

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