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Cap

2. Sept.
1 Min. Lesezeit

Ein Cap ist ein Vertrag bzw. eine Garantie, die sicherstellt, dass die Zinszahlungen eine vereinbarte Obergrenze nicht überschreiten. Steigen die Zinsen über diese Grenze, wird der Käufer des Caps entsprechend abgesichert. (vgl. Schneck 2018, S. 187 ff.)


Beispiel: Ein Unternehmen nimmt einen Kredit mit variablem Zinssatz auf und kauft zusätzlich einen Cap mit einer Zinsobergrenze von 5 %. Steigt der Marktzins auf 7 %, werden die zusätzlichen Zinskosten über 5 % durch den Cap ausgeglichen.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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