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Bürgschaftsvertrag

Ein Bürgschaftsvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Bürgen und einem Gläubiger, durch den sich der Bürge verpflichtet, für die Verbindlichkeiten eines Schuldners einzustehen. Er muss schriftlich erklärt werden (§ 766 BGB), und der Umfang der Haftung richtet sich nach der Hauptschuld. Der Bürge kann seine Haftung durch Kündigung begrenzen, bleibt aber grundsätzlich solange verpflichtet, wie die Hauptschuld besteht. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 404)


Beispiel: Ein Freund borgt einem anderen 5.000 €. Dessen Eltern schließen einen Bürgschaftsvertrag mit der Bank ab, damit sie für den Kredit haften, falls ihr Kind nicht zahlen kann.


Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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