Bürgerliche Recht
Das Bürgerliche Recht ist der Teil des Rechts, der die Rechtsbeziehungen zwischen natürlichen und juristischen Personen regelt. Es ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt. (vgl. Puke 2023, S. 72)
Beispiel: Ein Kaufvertrag zwischen einem Käufer und einem Verkäufer wird nach dem Bürgerlichen Recht geregelt.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag




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