Bürge
- Andreas Armster

- 5. Okt.
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Ein Bürge ist eine Person, die sich gegenüber einem Gläubiger verpflichtet, für die Verbindlichkeiten eines Hauptschuldners einzustehen. Er haftet für die Schuld des Hauptschuldners und kann im Rahmen der Bürgschaft Einreden geltend machen, die dem Hauptschuldner zustehen. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 402 ff.)
Beispiel: Eine Person borgt ihrem Bruder Geld von der Bank. Sie tritt als Bürge auf und muss die Schuld zurückzahlen, falls ihr Bruder zahlungsunfähig wird.
Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


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