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Börsenzulassung

1. Sept.
1 Min. Lesezeit

Börsenzulassung bedeutet, dass ein Wertpapier offiziell zum Handel an einer Börse zugelassen wird. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein und ein Zulassungsverfahren durchgeführt werden. (vgl. Schneck 2018, S. 93 ff.)


Beispiel: Ein Unternehmen möchte seine Aktien erstmals an der Börse handeln lassen. Dafür stellt es gemeinsam mit einem Kreditinstitut einen Zulassungsantrag. Vor der Neuemission muss außerdem ein Börsenprospekt veröffentlicht werden, der wichtige Informationen über das Wertpapier enthält. Erst nach erfolgreicher Zulassung können die Aktien an der Börse gehandelt werden.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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