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Börsenumsatzsteuer

14. Juni
1 Min. Lesezeit

Die Börsenumsatzsteuer war eine Steuer auf den Kauf und Verkauf von Wertpapieren und Gesellschaftsanteilen, insbesondere auf Umsätze an Börsen. Sie gehörte zu den Kapitalverkehrsteuern. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 23)


Beispiel: Wer früher Aktien an einer Börse kaufte oder verkaufte, musste auf diesen Vorgang Börsenumsatzsteuer zahlen. In Deutschland wurde diese Steuer 1991 abgeschafft, um die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes zu stärken.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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