Börsenteilnehmer
Börsenteilnehmer sind Personen oder Unternehmen, die von der Börsenaufsicht zum Börsenhandel zugelassen wurden und damit Zugang zur Börse haben. (vgl. Schneck 2018, S. 93 ff.)
Beispiele: Eine Bank möchte für einen Kunden Aktien an der Börse kaufen. Ein zugelassener Bankvertreter nimmt als Börsenteilnehmer am Handel teil. Ein Börsenmakler kann dabei Käufer und Verkäufer zusammenbringen, indem er Angebot und Nachfrage vermittelt.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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