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Börsenorgane

1. Sept.
1 Min. Lesezeit

Börsenorgane sind die verschiedenen Gremien einer Börse, die für deren Leitung, Überwachung und die Beilegung von Streitigkeiten zuständig sind. (vgl. Schneck 2018, S. 93 ff.)


Beispiele: Börsenvorstand, Kursmaklerkammer, Ehrengericht, Schiedsgericht


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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