Börsenaufsicht
Die Börsenaufsicht überwacht den Handel an den Börsen und soll sicherstellen, dass dieser ordnungsgemäß abläuft. In Deutschland wird sie auf Landesebene von den zuständigen Behörden, z. B. Wirtschaftsministerien oder Finanzministerien, ausgeübt. Auf Bundesebene überwacht die BaFin den Wertpapierhandel und verfolgt unter anderem Insider-Vorfälle. (vgl. Schneck 2018, S. 93 ff.)
Beispiel: Wenn jemand an der Börse Aktien kauft, weil er vorher geheime Informationen über eine bevorstehende Übernahme erhalten hat, kann die Börsenaufsicht bzw. die zuständige Aufsichtsbehörde diesen Insiderhandel verfolgen und kontrollieren.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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