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Bußgeldbefreiende Selbstanzeige

6. Juli
1 Min. Lesezeit

Eine bußgeldbefreiende Selbstanzeige ist die freiwillige Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung unrichtiger oder unvollständiger Angaben gegenüber der Finanzbehörde, bevor ein Bußgeldverfahren oder Strafverfahren eingeleitet wird. (vgl. Puke 2023, S. 73)


Beispiel: Ein Unternehmer bemerkt eine vergessene Umsatzangabe in seiner Steuererklärung und meldet sie selbstständig dem Finanzamt, bevor ein Verfahren eingeleitet wird.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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