Buy-back
- Andreas Armster

- 6. Jan.
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Buy-back bezeichnet eine Ausstiegsform von Venture-Capital-Investoren, bei der die vom Investor gehaltenen Unternehmensanteile vom ursprünglichen Eigentümer, meist den Gründern oder dem Unternehmen selbst, zurückgekauft werden. (vgl. Hölscher/Helms 2018, S. 297 f.)
Beispiel: Ein Venture-Capital-Investor hält 30 % an einem Start-up und verkauft diese Anteile nach einigen Jahren im Rahmen eines Buy-backs an die Gründer zurück, die dadurch wieder die volle Kontrolle über das Unternehmen erlangen.
Hölscher, R.; Helms, N. (2018): Investition und Finanzierung. 2. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg



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