Bundessteuern sind Steuern, bei denen das Steueraufkommen ausschließlich dem Bund zusteht. Das bedeutet, dass die Einnahmen aus diesen Steuern für die Finanzierung bundesweiter Aufgaben und Programme verwendet werden. (vgl. Kußmaul 2016, S. 435)
Beispiele: Tabaksteuer, Zölle, Biersteuer
Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 435
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