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Bundespersonalvertretungsgesetz

20. Aug.
1 Min. Lesezeit

Das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) ist die Rechtsgrundlage für die Personalvertretung in Behörden und Einrichtungen des öffentlichen Dienstes. Es regelt damit die Mitwirkung und Mitbestimmung der Beschäftigten im öffentlichen Bereich. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 162)


Beispiel: In einer Bundesbehörde soll eine neue Regelung zur Arbeitszeit eingeführt werden. Der Personalrat vertritt dabei die Interessen der Beschäftigten und kann an der Entscheidung mitwirken oder mitbestimmen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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