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Bundeskinderschutzgesetz

23. Aug.
1 Min. Lesezeit

Das Bundeskinderschutzgesetz ist ein am 1. Januar 2012 in Kraft getretenes Gesetz. Sein Ziel ist es, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen und ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu fördern. (vgl. Böhm/Seichter 2018, S. 96)


Beispiel: Wenn ein Kind in seiner Familie gefährdet ist, soll durch den Kinderschutz dafür gesorgt werden, dass die Situation frühzeitig erkannt und das Kind geschützt wird. Das Gesetz betrifft dabei insbesondere Kinder- und Jugendhilfe sowie Kinderrechte.


Böhm, W.; Seichter, S. (2018): Wörterbuch der Pädagogik. 17. Auflage. Paderborn: Ferdinand Schöningh

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