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Buchnachweis

6. Juli
1 Min. Lesezeit

Der Buchnachweis ist der buchmäßige Nachweis, dass die gesetzlichen Voraussetzungen eines umsatzsteuerlichen Sachverhalts aus der Buchführung eindeutig und leicht nachprüfbar hervorgehen. (vgl. Puke 2023, S. 69)


Beispiel: Ein Unternehmen dokumentiert eine steuerfreie Ausfuhrlieferung vollständig in seiner Buchführung, sodass das Finanzamt die Voraussetzungen anhand der Unterlagen nachvollziehen kann.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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