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Buchführungspflicht

Buchführungspflicht bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung eines Kaufmanns, alle Geschäftsvorfälle und die Vermögenslage vollständig, richtig und nachvollziehbar in Büchern aufzuzeichnen, sodass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens für sachverständige Dritte innerhalb angemessener Zeit beurteilen lässt (§ 238 HGB). (vgl. Roos 2024, S. 73 ff.)


Beispiel: Ein Einzelhandelskaufmann verkauft Waren für 10.000 € auf Rechnung und kauft im selben Monat Material für 4.000 € ein. Aufgrund der Buchführungspflicht muss er beide Geschäftsvorfälle zeitnah und vollständig in seinen Büchern erfassen, sodass jederzeit nachvollziehbar ist, wie der Umsatz entstanden ist und wofür Geld ausgegeben wurde.


Roos, B. (2024): Grundlagen der Bilanzierung. 2. Auflage. München: UVK Verlag

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