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Bruttokreditaufnahme

Die Bruttokreditaufnahme bezeichnet die gesamte Kreditaufnahme des Staates am Kapitalmarkt, ohne bereits geleistete Schuldentilgungen abzuziehen. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 25)


Beispiel: Nimmt ein Staat in einem Jahr neue Kredite von 10 Milliarden Euro auf und tilgt gleichzeitig 4 Milliarden Euro alte Schulden, beträgt die Bruttokreditaufnahme 10 Milliarden Euro.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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