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Bruttoeinkommen

21. Aug.
1 Min. Lesezeit

Das Bruttoeinkommen bezeichnet in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung das Einkommen vor bestimmten Abzügen bzw. einschließlich bestimmter zusätzlicher Einkommensbestandteile. Dazu gehören bei Arbeitnehmern das Bruttolohngehalt plus die Sozialbeiträge des Arbeitgebers. Bei Unternehmern zählen entnommene und nicht entnommene Gewinne sowie direkte Steuern u. Ä. dazu. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 158)


Beispiel: Ein Arbeitnehmer erhält 3.000 € Bruttogehalt. Sein Arbeitgeber zahlt zusätzlich 600 € Sozialbeiträge. Das Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit beträgt damit 3.600 € (3.000 € + 600 € Arbeitgeberbeiträge).


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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