Bruttodividende
Die Bruttodividende ist die Dividende vor dem Abzug von Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Kapitalertragsteuer. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 38)
Beispiel: Ein Aktionär erhält eine Bruttodividende von 1.000 €. Erst danach werden die entsprechenden Steuern und Abgaben abgezogen, sodass der Aktionär einen geringeren Nettobetrag ausgezahlt bekommt.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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