Branntweinsteuer
- Andreas Armster

- 14. Juni
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Die Branntweinsteuer ist eine Verbrauchsteuer auf Alkohol (Branntwein), die bei der Herstellung oder dem Verkauf erhoben wird. Sie gehört zu den harmonisierten Verbrauchsteuern in der EU. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 24 f.)
Beispiel: Eine Destillerie verkauft 100 Liter hochprozentigen Alkohol. Für diese Menge muss sie Branntweinsteuer an den Staat abführen, wodurch sich der Verkaufspreis des Produkts erhöht.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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