Branntweinmonopol
Das Branntweinmonopol war ein staatliches Monopol in Deutschland für die Übernahme, Verarbeitung und teilweise den Handel mit Branntwein. Es diente vor allem der Unterstützung landwirtschaftlicher Brennereien und weniger der Erzielung von Steuereinnahmen. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 23 f.)
Beispiel: Eine kleine Obstbrennerei musste ihren hergestellten Branntwein früher zu festgelegten Bedingungen an die staatliche Monopolverwaltung abliefern, die ihn anschließend weiterverwertete oder verkaufte.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien




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