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Biogenetische Grundgesetz

23. Aug.
1 Min. Lesezeit

Das biogenetische Grundgesetz besagt, dass sich die Entwicklung des Einzelwesens (Ontogenese) verkürzt und durch Anpassung und Vererbung bedingt die Entwicklung der Art (Phylogenese) wiederholt. (vgl. Böhm/Seichter 2018, S. 85)


Beispiel: Ein Kind durchläuft in seiner Entwicklung verschiedene Entwicklungsstufen, die nach dieser Vorstellung vereinfacht Entwicklungsstufen der Menschheitsgeschichte wiederholen. In der Pädagogik wurde diese Vorstellung besonders für die Kulturstufe genutzt.


Böhm, W.; Seichter, S. (2018): Wörterbuch der Pädagogik. 17. Auflage. Paderborn: Ferdinand Schöningh

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