Billigst
Billigst bezeichnet einen unlimitierten Kaufauftrag an eine Bank zum Kauf von Wertpapieren. Die Wertpapiere werden zum bestmöglichen bzw. niedrigsten verfügbaren Kurs gekauft. Der Auftrag verfällt in der Regel am Ende des Börsentages. (vgl. Schneck 2018, S. 93 ff.)
Beispiel: Eine Aktie steht aktuell bei 100 €. Du erteilst einen Billigst-Auftrag über 10 Aktien. Die Bank kauft die 10 Aktien zum bestmöglichen verfügbaren Kurs, z. B. für 99,50 € je Aktie.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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