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Billigkeitsgründe

6. Juli
1 Min. Lesezeit

Billigkeitsgründe liegen vor, wenn die Erhebung einer Steuer im Einzelfall unbillig wäre. In solchen Fällen kann die Steuer herabgesetzt oder auf bestimmte steuererhöhende Besteuerungsgrundlagen verzichtet werden. (vgl. Puke 2023, S. 67)


Beispiel: Ein Steuerpflichtiger gerät durch eine Naturkatastrophe in eine existenzbedrohende finanzielle Notlage. Das Finanzamt kann aus Billigkeitsgründen die festgesetzte Steuer ganz oder teilweise erlassen.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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