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Bildungsverwaltung

23. Aug.
1 Min. Lesezeit

Bildungsverwaltung bezeichnet die staatliche und kommunale Verwaltung, die für Organisation, Leitung, Aufsicht und Förderung des Bildungswesens zuständig ist. Dazu gehören beispielsweise Schulträger, Schulaufsichtsbehörden und die Verwaltung der Schulen selbst. (vgl. Böhm/Seichter 2018, S. 83)


Beispiel: Eine Gemeinde ist Schulträger einer Schule und stellt 100.000 € für die Renovierung der Klassenräume bereit. Gleichzeitig organisiert die Schulverwaltung den Einsatz der Lehrkräfte, während die zuständige Schulaufsichtsbehörde kontrolliert, ob die Schule die gesetzlichen Vorgaben einhält.


Böhm, W.; Seichter, S. (2018): Wörterbuch der Pädagogik. 17. Auflage. Paderborn: Ferdinand Schöningh

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