Bildungsurlaub
Bildungsurlaub ist die bezahlte oder unbezahlte Freistellung eines Arbeitnehmers von der Arbeit, um sich beruflich oder staatsbürgerlich-politisch weiterzubilden. Ein allgemeiner Anspruch besteht nicht bundesweit, sondern hängt insbesondere von den Regelungen der einzelnen Bundesländer, Tarifverträgen oder besonderen gesetzlichen Regelungen ab. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 154 f.)
Beispiel: Ein Arbeitnehmer möchte an einem fünftägigen beruflichen Weiterbildungskurs teilnehmen. Wenn in seinem Bundesland ein entsprechender Anspruch besteht, kann er dafür Bildungsurlaub beantragen und von der Arbeit freigestellt werden, ohne seinen normalen Erholungsurlaub dafür verwenden zu müssen.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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