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Bilaterales Monopol

Ein bilaterales Monopol liegt vor, wenn ein einziger Anbieter und ein einziger Nachfrager aufeinandertreffen und den Preis gemeinsam aushandeln. (vgl. Scheuring 1997, S. 47 ff.)


Beispiel: Ein einzelner Waffenhersteller verkauft exklusiv an den Staat; beide handeln den Preis aus, z. B. 50 Panzer zu je 6 Mio. €. Ein Anbieter und ein Nachfrager bestimmen gemeinsam den Preis.


Scheuring, F. (1997): VWL für Berufsschulen. 5. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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