Bilanzänderung
Eine Bilanzänderung ist die Änderung einer Bilanz aufgrund einer geänderten Ausübung von Bilanzierungswahlrechten oder Bewertungswahlrechten. Sie unterscheidet sich von der Bilanzberichtigung, bei der ein fehlerhafter Bilanzansatz korrigiert wird. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 33)
Beispiel: Ein Unternehmen hat ein Bewertungswahlrecht und setzt einen Vermögensgegenstand zunächst mit 80.000 € an. Nachträglich entscheidet es sich zulässigerweise für eine andere Bewertungsmethode, durch die der Wert 70.000 € beträgt. Die Änderung des Bilanzansatzes von 80.000 € auf 70.000 € stellt eine Bilanzänderung dar.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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