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Bilanzverlust

6. Dez. 2025
1 Min. Lesezeit

Der Bilanzverlust ist der Teil des Jahresfehlbetrags, der nach Berücksichtigung von Rücklagenbewegungen und Verlustvorträgen verbleibt und in der Bilanz als negative Größe ausgewiesen wird. Er zeigt den Verlust, der nicht durch Eigenkapital gedeckt ist, und beeinflusst die Ausschüttungsmöglichkeiten des Unternehmens. (vgl. Schaffhauser-Linzatti 2023, S. 338 f.)


Beispiel: Ein Unternehmen erzielt einen Jahresfehlbetrag von 5 Mio. €. Es werden 1 Mio. € aus Rücklagen aufgelöst und 0,5 Mio. € Verlustvortrag berücksichtigt. Der daraus resultierende Bilanzverlust beträgt 3,5 Mio. € und wird in der Bilanz als negative Position ausgewiesen.


Schaffhauser-Linzatti, M. (2023): Rechnungswesen Schritt für Schritt. Mit Lösungen für die Rechenbeispiele. 5. Auflage. Wien: Facultas

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