Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ist eine Reform des HGB, die 2009 in Kraft trat. Ziel war vor allem, die Aussagekraft des HGB-Jahresabschlusses zu erhöhen und das HGB an die IFRS anzunähern. Durch die Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit dürfen rein steuerliche Wahlrechte nicht mehr einfach in der Handelsbilanz übernommen werden. Dadurch können sich Handels- und Steuerbilanz stärker voneinander unterscheiden; eine einheitliche Bilanz ist nicht mehr möglich. (vgl. Schneck 2018, S. 93 ff.)
Beispiel: Eine steuerlich zulässige Rücklage für Ersatzbeschaffung darf nach der Reform nicht mehr allein aufgrund des Steuerrechts in der Handelsbilanz angesetzt werden.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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