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Bilanzmethode

Die Bilanzmethode dient der Ermittlung des betriebsnotwendigen Kapitals aus dem Jahresabschluss. Dabei wird aus dem bilanzierten Vermögen zunächst alles herausgerechnet, was nicht direkt dem Unternehmenszweck dient (z. B. stillgelegte Anlagen, überhöhte liquide Mittel oder rein finanzpolitische Beteiligungen). Zusätzlich werden stille Reserven aufgedeckt und nicht bilanzierte Vermögenswerte (wie selbst geschaffene immaterielle Güter) hinzugerechnet. Durch diese Korrekturen wird das betriebsnotwendige Vermögen ermittelt, das anschließend – unter Abzug des sogenannten Abzugskapitals (z. B. Lieferantenkredite, Kundenanzahlungen) – die Grundlage für die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen bildet. (vgl. Freidank/Sassen 2020, S. 144 ff.)


Beispiel: Ein Unternehmen ermittelt mithilfe der Bilanzmethode sein betriebsnotwendiges Kapital. Aus der Bilanz werden alle nicht betriebsrelevanten Posten wie überhöhte Bankbestände oder Beteiligungen ausgeschlossen, stille Reserven aufgedeckt und selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte hinzugerechnet. Nach Abzug von Abzugskapital wie Lieferantenkrediten und Kundenanzahlungen ergibt sich das Kapital, auf das kalkulatorische Zinsen berechnet werden, um die tatsächlichen Kapitalkosten des Unternehmens in der Kostenrechnung zu erfassen.


Freidank, C.; Sassen, R. (2020): Kostenrechnung. Grundlagen des Management Accounting, Konzepte des Kostenmanagements und zentrale Schnittstellen. 10. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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