Bilanzkreisverantwortliche
- Andreas Armster

- 29. Jan.
- 1 Min. Lesezeit
Der Bilanzkreisverantwortliche (BKV) ist dafür zuständig, Erzeugung und Verbrauch seiner Kunden und Anlagen bilanziell auszugleichen, indem er Fahrpläne bei den Übertragungsnetzbetreibern einreicht. (vgl. Linnemann 2024, S. 246 f.)
Beispiel: Ein Stromlieferant plant für morgen den Verbrauch seiner Kunden und meldet diese Prognose als Fahrplan an den Übertragungsnetzbetreiber. Er handelt dabei als Bilanzkreisverantwortlicher.
Linnemann, M. (2024): Energiewirtschaft für (Quer-)Einsteiger. Einmaleins der Stromwirtschaft. 2. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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