Bilanzkreisabrechnung
- Andreas Armster

- 26. Jan.
- 1 Min. Lesezeit
Die Bilanzkreisabrechnung ist der Abrechnungsprozess, mit dem Abweichungen zwischen der von einem Lieferanten prognostizierten und der tatsächlich verbrauchten Strommenge ausgeglichen werden. Entstehende Kosten für Netzstabilisierungsmaßnahmen, die durch Prognosefehler verursacht werden, trägt der jeweilige Bilanzkreisverantwortliche. (vgl. Linnemann 2024, S. 63)
Beispiel: Ein Stromlieferant prognostiziert für einen Tag einen Verbrauch von 100 MWh, tatsächlich verbrauchen seine Kunden aber 105 MWh. Die fehlenden 5 MWh müssen kurzfristig vom Übertragungsnetzbetreiber ausgeglichen werden. Die dafür entstehenden Kosten werden dem Lieferanten im Rahmen der Bilanzkreisabrechnung in Rechnung gestellt.
Linnemann, M. (2024): Energiewirtschaft für (Quer-)Einsteiger. Einmaleins der Stromwirtschaft. 2. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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