Bilanzklarheit
Bilanzklarheit bedeutet, dass die Posten des Jahresabschlusses eindeutig bezeichnet und übersichtlich sowie in der gesetzlich vorgeschriebenen Reihenfolge gegliedert sein müssen. (vgl. Puke 2023, S. 66)
Beispiel: In der Bilanz werden Vermögenswerte und Schulden klar getrennt und nach den gesetzlichen Gliederungsvorschriften ausgewiesen.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag




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