Bilanzierungshilfen
Bilanzierungshilfen sind Aktivierungswahlrechte für bestimmte Posten, die eigentlich keine Vermögensgegenstände darstellen. Sie ermöglichen es, diese Posten unter bestimmten Voraussetzungen in der Bilanz zu aktivieren. Durch die Einführung des BilMoG wurden die Bilanzierungshilfen jedoch weitgehend abgeschafft. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 35)
Beispiel: Ein Unternehmen hat vor Einführung des BilMoG 20.000 € Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs. Diese konnten früher als Bilanzierungshilfe aktiviert werden, obwohl sie keinen eigenständigen Vermögensgegenstand darstellten.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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