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Bilanzierungsfähigkeit

2. Feb.
1 Min. Lesezeit

Bilanzierungsfähigkeit bezeichnet die grundsätzliche Eignung eines Sachverhalts, in der Bilanz als Vermögensgegenstand (Aktivierungsfähigkeit) oder als Schuld (Passivierungsfähigkeit) angesetzt zu werden. (vgl. Roos 2024, S. 133)


Beispiel: Ein Unternehmen kauft eine Maschine für 50.000 €. Da die Maschine dem Unternehmen wirtschaftlich gehört, selbstständig bewertbar ist und künftigen Nutzen bringt, ist sie bilanzierungsfähig und wird als Vermögensgegenstand auf der Aktivseite angesetzt.


Roos, B. (2024): Grundlagen der Bilanzierung. 2. Auflage. München: UVK Verlag

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