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Bilanzierungsanlass

1. Sept.
1 Min. Lesezeit

Ein Bilanzierungsanlass ist der Grund, warum eine Bilanz erstellt werden muss. Ordentliche Bilanzen werden regelmäßig aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Vorgaben erstellt. Sonderbilanzen werden dagegen nur bei besonderen, einmaligen oder unregelmäßigen Anlässen erstellt. (vgl. Schneck 2018, S. 93 ff.)


Beispiel: Bei der Gründung eines Unternehmens wird eine Sonderbilanz erstellt. Auch bei einer Fusion, Umwandlung, Sanierung oder Insolvenz kann ein solcher Bilanzierungsanlass vorliegen.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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