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Bilanzielle Eigenkapital

Das bilanzielle Eigenkapital ist das rechnerische Eigenkapital, abzüglich eingeforderter ausstehender Einlagen auf das Nominalkapital und abzüglich des vorgesehenen Ausschüttungsbetrags aus dem Gewinnverwendungsvorschlag bzw. Gewinnbeschluss. (vgl. Roos 2024, S. 277)


Beispiel: Eine AG weist ein rechnerisches Eigenkapital von 800.000 € aus. Davon sind 50.000 € eingeforderte, noch nicht eingezahlte Einlagen sowie 100.000 € zur Ausschüttung vorgesehene Gewinne abzuziehen. Das bilanzielle Eigenkapital beträgt somit 650.000 €.


Roos, B. (2024): Grundlagen der Bilanzierung. 2. Auflage. München: UVK Verlag

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