Bilanzgliederung
Die Bilanzgliederung bezeichnet die gesetzlich vorgeschriebene systematische Darstellung und Anordnung der Bilanzposten. Für Kapitalgesellschaften ist sie insbesondere in §§ 265, 266 und 268 ff. HGB geregelt. Die Bilanz wird dabei in Aktiva (z. B. Anlagevermögen und Umlaufvermögen) und Passiva (z. B. Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten) gegliedert. Für bestimmte Branchen, wie Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen, gelten besondere Gliederungsvorschriften nach § 330 HGB. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 34 f.)
Beispiel: Eine GmbH weist auf der Aktivseite beispielsweise 200.000 € Anlagevermögen und 100.000 € Umlaufvermögen aus. Auf der Passivseite stehen 150.000 € Eigenkapital, 50.000 € Rückstellungen und 100.000 € Verbindlichkeiten. Diese Positionen werden nach der vorgeschriebenen Bilanzgliederung des HGB geordnet dargestellt.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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