Bilanzeid
- Andreas Armster

- 1. Feb.
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Bilanzeid bezeichnet die gesetzlich vorgeschriebene Versicherung der gesetzlichen Vertreter bestimmter kapitalmarktorientierter Unternehmen, dass Jahresabschluss und Lagebericht nach bestem Wissen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögenslage, Finanzlage und Ertragslage vermitteln. Er dient vor allem der Stärkung des Anlegervertrauens und hat primär Appellfunktion und Warnfunktion. (vgl. Roos 2024, S. 71)
Beispiel: Ein börsennotiertes Unternehmen veröffentlicht seinen Jahresabschluss. Der Vorstand erklärt im Bilanzeid schriftlich, dass Bilanz und Lagebericht nach bestem Wissen korrekt sind und die wirtschaftliche Lage realistisch darstellen.
Roos, B. (2024): Grundlagen der Bilanzierung. 2. Auflage. München: UVK Verlag



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